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Vorladungen als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft

Vorladungen als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft

Heute, am Dienstag den 24.10.2017 um ca. 6.30 Uhr, wurden einige Beschuldigte aus dem Ermittlungsverfahren bezüglich des Derbys in Hannoi als Zeugen von der Polizei abgeholt und zur Staatsanwaltschaft gebracht.

Dort wurde unter massivem, emotionalen Druck versucht Aussagen zu erzwingen, die unter anderem auch die Betroffenen selbst belasten könnten.

Die Blau-Gelbe Hilfe möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass von solchen Aussagen ohne Anwalt dringlichst abzuraten ist! Nur ein Anwalt kann hier die richtige Einschätzung abgeben auf welche Fragen man antworten muss und zu welchen vom Gesetz her ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Ein Zeuge braucht nicht auf Fragen zu antworten, wenn er bei wahrheitsgemäßer Auskunft eine eigene Straftat einräumen müsste (§ 55 StPO). Er darf, wie jeder andere Bürger auch, jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Bei Vorladungen als Beschuldigter steht es generell jedem nach dem Gesetz frei, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Insbesondere gilt dies dann, wenn man sich mit einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten könnte. Außerdem steht es natürlich auch hier jedem Betroffenen frei, sich vor Befragungen den Rat eines von ihm gewählten Anwalt hinzuzuziehen.

Eure Blau-Gelbe Hilfe