Vorfall beim Auswärtsspiel in Nürnberg vom 10.05.2015
Am vergangenen Donnerstag haben wir die Betroffenen der Ingewahrsamnahme kurzfristig dazu aufgerufen der erfolgreichen Beschwerde gegen die nach Art. 17 BayPAG erfolgten Freiheitsentziehung zu folgen. Wie am Donnerstag erwähnt, wurde die Beschwerde bereits vor einigen Monaten von drei Mitgliedern des Blau-Gelbe-Hilfe e. V. beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.