Eintracht-Fan erfolgreich vor Gericht
Beim Heimderby 2016 wurde in der Südkurve ein „ACAB“- Banner gezeigt. Aufgrund dessen wurde eine Person identifiziert und es kam zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Bereits im Juni 2016 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Buchstabenkombination „ACAB“ nicht generell als Beleidigung gewertet werden kann. Dieser Auffassung kam auch die Braunschweiger Staatsanwaltschaft nach