Quo vadis Rechtsstaatlichkeit?
Es gibt wohl kaum einen Rechtsstaat, der bei jeder sich bietender Gelegenheit sein eigenes System hochlobt und den Finger in die Wunden anderer Nationen legt. Dass die meisten dieser Länder größtenteils funktionierende Justizsysteme haben, steht außer Frage, jedoch zeigen sich vermehrt Lücken in der Ausübung und Umsetzung von Staatsgewalt.
In den USA folgt zur Zeit ein Aufstand dem Nächsten, auch in Deutschland häufen sich Verfahren und Beschwerden von Demonstranten, politisch Aktiven und vor allem auch Fußballfans aus dem gesamten Bundesgebiet. Der Grund ist –wenn auch in verschiedenen Ausprägungen- im Kern immer der Gleiche: Überharte und keinesfalls notwendige Polizeigewalt!
Eine ernsthafte und sachliche Diskussion findet allerdings weder hier, noch an den meisten anderen Orten der Welt statt, denn es wird mittels Aktionismus und bizarrer Aussagen immer wieder versucht der Gegenseite die Schuld in die Schuhe zu schieben und das eigene Verhalten zu legitimieren.
Am vergangenen Wochenende gab es in diesem Zusammenhang leider einen neuen Tiefpunkt: Bei der polnischen Fünftligapartie zwischen Concordia Knúrow und Ruch Radzionkow kam es zu einem Platzsturm mehrerer vermummter Personen. Schnell griffen Beamte ein und setzten aus der Entfernung Gummischrot ein, welches einen Anhänger von Ruch am Kopf traf. Dieser erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen!
Natürlich wollen wir einen Platzsturm nicht gut heißen oder schön reden, jedoch aus mehreren Metern Entfernung einem Menschen mit Gummischrot an den Kopf zu schießen, darf in einem Rechtsstaat keine adaquäte Antwort oder der Umgang mit etwaigem Fehlverhalten sein. Da gibt es keine zwei Meinungen! Nicht umsonst sind Gummigeschosse in vielen europäischen Ländern verboten bzw. deren Einsatz untersagt. Auch Deutschland stattet die Polizei nicht mit solchen Waffen aus, da die Verletzungsgefahren selbst auf Entfernung zu groß sind. Leider gibt es immer mal wieder seitens einzelner Polizeigewerkschaften Vorstöße, dass Beamte mit diesen Waffen ausgestattet werden sollten, um einen effektiven Schutz aus 30-40 Metern Entfernung zu haben. Das aktuelle, dramatische Vorkommnis aus Polen zeigt deutlich, dass ein leichtfertiger und schneller Umgang dieser Geschosse zu deutlich mehr führen kann, als zu Gefahrenabwehr und Schutz.
In diesem Sinne möchten auch wir unsere Betroffenheit gegenüber der Angehörigen, Freunden und der polnischen Fanszene äußern und fragen uns: Quo vadis Rechtsstaatlichkeit?