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BGH-News vom 12.05.2015

BGH-News vom 12.05.2015

Das Auswärtsspiel beim 1. FC Nürnberg hat, wie sicherlich den meisten bekannt ist, für einigen Gesprächsstoff gesorgt und wurde nicht zuletzt dank einer Pressemitteilung der Polizei, auf eine Teilweise nicht sachliche Ebene gehoben.

Fakt ist, dass eine größere Gruppe Eintracht-Fans das Auswärtsspiel nicht besuchen konnte, da sie von der Polizei in Nürnberg während der Dauer des Spiels in Gewahrsam genommen wurde. Die genauen Begleitumstände werden durch die BGH derzeit aufgearbeitet. Bereits jetzt sei aber insbesondere an die Medien zur Besonnenheit appelliert. Der Polizei-Bericht benennt, dass lediglich gegen sechs der 125 in Gewahrsam genommenen Eintracht-Fans ein Ermittlungsverfahren wegen kleinerer Delikte wie Beleidigung eingeleitet wurde. Alleine dieser Umstand dürfte verdeutlichen, dass es eben nicht zu den vielfach herbeigeredeten Ausschreitungen gekommen ist. Auch ist es blanker Unsinn, dass bei den Fans Schlagstöcke gefunden wurden – es handelt sich hierbei lediglich um die gängigen Fahnenstöcke, wie sie bei jeder Auswärtsfahrt mitgenommen werden. Auch ist es unwahr, dass 95 Sturmhauben gefunden wurden, hierbei handelt es sich offenbar lediglich um Halstücher. Nicht zuletzt angesichts dieser Relativierungen bitten wir jeden zur Besonnenheit und ein Abwarten der Aufarbeitung rund um das Nürnberg-Spiel.

Es ist in unseren Augen sehr fragwürdig, ob Fans, welche mit allen nur möglichen Stadionmaterialien bepackt sind, in die Altstadt von Nürnberg fahren, um dort grundlos zu randalieren.

Alle Betroffenen der Maßnahmen in Nürnberg bitten wir, sich bei uns per Mail oder am Informationsstand im Stadion zu melden und uns alle Informationen, Gedächtnisprotokolle, Fotos und Videos zukommen zu lassen. Nur mit Eurer Hilfe lassen sich die Vorfälle aufarbeiten!

Eure Blau-Gelbe-Hilfe