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„Der Irrsinn geht weiter, Strafverfahren wegen zeigen einer Blockfahne!“

„Der Irrsinn geht weiter, Strafverfahren wegen zeigen einer Blockfahne!“

Der Blau-Gelben Hilfe (BGH) fehlt jedes Verständnis für das Vorgehen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft und des hiesigen Amtsgerichtes. Diese versucht die Kriminalisierung von Eintracht-Fans weiter voranzutreiben, indem sie das bloße Vorbereiten einer Blockfahne als Straftatbestand ahnden will.

„Bereits in der Vergangenheit wurde Betroffenen unter anderem schon das Zusammenkleben von Fahnenstangen zum Vorwurf gemacht“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Beteiligten in einem Schreiben vor: „Sie wirkten wissentlich und willentlich an der Platzierung der Blockfahne über den Block 9 mit und trugen wiederum wissentlich dazu bei, dass die unbekannten Beteiligten diese Gelegenheit nutzten und sich unter der Fahne vermummten.“ Selbstverständlich sichert die BGH den Betroffenen jegliche Hilfe bei einem Rechtsstreit zu.

Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem seit Jahren schwelenden Konflikt über die verstärkte Videoüberwachung insbesondere in der Fankurve seit Beginn der Saison 2019/20. Offiziell wird die Ausweitung Videoüberwachung hauptsächlich mit dem Derby 2016 begründet. Neben Pyrotechnik, welche eher selten im Eintracht-Stadion verwendet wird, wurde vor allem ein „A.C.A.B.“ Banner zur Begründung herangezogen. Die Strafverfahren zu diesem Banner wurden schnell eingestellt, da es sich aus juristischer Sicht um eine freie Meinungsäußerung handelt. Im Anschluss wurde versucht, den Betroffenen eine Geldstrafe in Form eines Bußgeldbescheides wegen einer Ordnungswidrigkeit aufzudrücken. Erfreulich ist, dass Mittlerweile auch diese Verfahren eingestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund, wirkt der vermeintliche Tatvorwurf konstruiert. Das Aufspannen von Blockfahnen verstößt gerade nicht gegen die Stadionordnung und wird von dem Verein üblicher Weise zuvor genehmigt. Zudem unterstellt eine derartige Begründung, den Betroffenen zu wissen was jeder einzelne der vielen hundert Menschen unter einer solchen Blockfahne vor hat und soll somit für das Handeln Dritter mit haftbar gemacht werden. Der gleiche Vorwurf könnte zum Beispiel ebenso für Choreografien erhoben werden, bei denen teilweise die gesamten Zuschauerränge verdeckt sind. „Bei dem Vorgehen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen direkt Angriff auf die gesamte Fankultur“, verdeutlicht Jendrik Pufahl. „Fahnen, Doppelhalter, Banner, Blockfahnen und jegliche Art der Choreografien sind nicht wegzudenkender Bestandteil der Fankultur, die offenbar beliebig zur Straftat erklärt werden sollen.“