„Der Irrsinn geht weiter, Strafverfahren wegen zeigen einer Blockfahne!“
Der Blau-Gelben Hilfe (BGH) fehlt jedes Verständnis für das Vorgehen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft und des hiesigen Amtsgerichtes. Diese versucht die Kriminalisierung von Eintracht-Fans weiter voranzutreiben, indem sie das bloße Vorbereiten einer Blockfahne als Straftatbestand ahnden will. „Bereits in der Vergangenheit wurde Betroffenen unter anderem schon das Zusammenkleben von Fahnenstangen zum Vorwurf gemacht“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH.