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BGH kritisiert zunehmende Drohneneinsätze im Umfeld von Eintracht-Spielen

BGH kritisiert zunehmende Drohneneinsätze im Umfeld von Eintracht-Spielen

Zur Realität von Fußballfans an Spieltagen gehört in deutschen Stadien bekannterweise Filmaufzeichnungen bei der Anreise durch die begleitenden Beamten, Überwachung per Hubschrauber sowie Kameras in den Stadien und Kurven. Wie wir Ende Juli bereits öffentlich machten, erreichte beim Heimspiel der Eintracht gegen den Hamburger SV diese Form der Dauerüberwachung eine für den Standort neue Qualität, denn die Polizei setzte Drohnen im direkten Stadionumfeld und im Gästebereich des Eintracht-Stadions ein.

Knapp einen Monat später, beim Auswärtsspiel in Bielefeld Ende August, ereilte uns als Gäste das Schicksal, von einer Drohne begleitet zu werden. Dort wurden die angereisten Braunschweiger im Block sowie auf dem Weg aus dem Gästebereich so überwacht, was nach unseren Informationen auch für den dortigen Standort ein bislang nicht dagewesenes Niveau der Überwachung von Fans darstellte. Wenig überraschend folgte der nächste Drohneneinsatz dann beim Derby.

Im Nachgang des Spiels gegen den HSV, am 25. Juli 2022, wandten wir uns an die Pressestelle der Polizeiinspektion Braunschweig, weil wir die Gründe und die Ausmaße der aus unserer Sicht anlasslosen Datensammelei erfahren wollen. Wir fragten unter anderem nach der Rechtmäßigkeit des Drohneneinsatzes, wollten wissen, inwieweit der Datenschutz gewährleistet wird und wozu die Daten von welchen Institutionen genutzt werden. In diesem Zusammenhang erwarteten wir genaue Angaben über die Dauer des Drohneneinsatzes und darüber, ob die Drohnen auch bei der Anreise der Gästefans und im Stadtgebiet eingesetzt wurden.

Inzwischen erhielten wir von der Polizeiinspektion Braunschweig eine schriftliche Antwort auf unseren Fragenkatalog, welche wir hier zusammengefasst wiedergeben. Der Polizeieinsatz werde auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) gestützt und habe räumlich und zeitlich „zielgerichtet“ zu zwei verschiedenen Sachverhalten stattgefunden, im Vorbereich des Gästeblocks sowie außerhalb des Stadionumfelds. Es seien keine Daten aufgezeichnet oder gespeichert, sondern ein Livebild gesendet worden. Für die Zwecke sei der Einsatz trotz der vorhandenen Kameras im Stadionumfeld notwendig gewesen, außerhalb des Stadions seinen keine Kameras vorhanden und daher die Drohne im Einsatz gewesen.

Unsere Befürchtung, dass die Überwachung von Fans mit der „Welle“ neuer Polizeigesetze ausgeweitet wird, scheint sich zu bestätigen. Klar wird durch die Anwesenheit der Drohne am Spieltag aus unserer Sicht, dass der erstmalige Einsatz vorab eingeplant wurde. Die Angabe der Polizeiinspektion Braunschweig bezüglich der Dauer der Aufnahmen steht weiterhin nicht im Einklang mit den uns vorliegenden Informationen. Demnach war zumindest eine Drohne über mehrere Stunden im Einsatz. Im Anbetracht der massiven polizeilichen Begleitung von Gästefans mit Kameras und Videoüberwachungswagen mutet auch die Aussage, dass ein Drohneneinsatz außerhalb des Stadions notwendig sei, absurd an.

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser negative Trend der immer extremeren Überwachung von Fans weiter fortsetzt – die Berichte der Fanhilfen aus Rostock und Fürth lassen darauf schließen.