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Blau-Gelbe Fanhilfe informierte über Fanrechte

Blau-Gelbe Fanhilfe informierte über Fanrechte

Beim Heimspiel gegen den Hamburger SV am vergangenen Samstag präsentierte die Blau-Gelbe Hilfe (BGH) eine Ausstellung über Fälle von aus ihrer Sicht unrechtmäßiger Polizeigewalt sowie über Handlungsmöglichkeiten von betroffenen Eintrachtfans. Der Fananwalt René Lau aus Berlin hielt nach dem Spiel einen Vortrag über Fanrechte.

Braunschweig – Beim vorletzten Heimspiel der Braunschweiger Eintracht am vergangenen Samstag zeigte die Blau-Gelbe Hilfe die Ausstellung „Eintracht-Fans für Fanrechte“. „Aus unserer Sicht nimmt die aus unrechtmäßige Polizeigewalt seit Monaten zu“, nennt Mike Wasner, Sprecher der BGH, den Auslöser für die Ausstellung. „Das Auftreten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) „Blumberg“ beim Auswärtsspiel gegen FC St. Pauli in der Saison 2023 ist in Sachen Kriminalisierung von Eintracht-Fans und unrechtmäßiger Polizeigewalt ein instruktives Beispiel.“

Ebenso lasse die polemische Diskussion in den hiesigen Medien insbesondere von Seiten der Polizei und ihrer Gewerkschaft über die Präsentation eines Banners mit der Aufschrift „ACAB“ beim Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth im Dezember letzten Jahres den Bezug zur aktuellen Rechtsprechung bewusst außen vor. Der gewalttätige Polizeieinsatz nach der Heimpartie gegen Hertha BSC Ende Februar 2024 hinter der Südkurve bei dem es zahlreiche – zum Teil schwerverletzte – Menschen gab, ist ein Beispiel für die Eskalation der unrechtmäßigen Polizeigewalt.

„Die Ausstellung haben wir genutzt, um mit interessierten Eintracht-Fans die unrechtmäßige Polizeigewalt aus Sicht der Betroffenen zu diskutieren“, so Mike Wasner. „Auch bei dem Vortrag des Fananwalts René Lau über die Rechte von Fans wurde in der Diskussion mit den Teilnehmern deutlich, dass man selbst als Unbeteiligter Opfer von unrechtmäßiger Polizeigewalt sein kann.“ Auf Basis seiner langjährigen Erfahrung als Fananwalt stellte er Beispiele vor, in denen das Handeln der Beamten zumindest als grenzwertig eingeordnet werden kann. Sehr deutlich wurde in diesem Zusammenhang die Herausforderung für den Betroffenen die eigenen Rechte gegenüber den Beamten in einer Drucksituation durchzusetzen.

Allerdings komme es aus den unterschiedlichsten Gründen kaum zu juristischen Aufarbeitung von Polizeigewalt. Dieser Zustand sei aus Sicht der Fanhilfe nicht akzeptabel. Die Einschätzung des ehemaligen Vorsitzenden der GdP Oliver Machow gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit aus dem Jahr 2019, dass das als „rechtswidrig empfundene polizeiliche Verhalten [von Gerichten und Staatsanwälten] am Ende eben doch oft als rechtmäßig bewertet“ werde, ist für die BGH Zynismus. „Auch für die amtierende Innenministerin Niedersachsens Daniela Behrens gilt offenbar der Grundsatz, was die Beamten nicht selbst gefilmt haben, kann nicht passiert sein“, verweist Mike Wasner auf einen Bericht in der Braunschweiger Zeitung vom 13. März 2024 – Zitat: „Auch die Verletzung eines achtjährigen Mädchens sei anhand der Bildaufnahmen nicht zu belegen […]“. In den Diskussionen zu dem absurden Polizeieinsatz gegen Hertha BSC sei nach Angaben der BGH nicht nur einmal sinngemäß die Frage aufgekommen: „Welche Rechtsauffassung verbirgt sich auch auf ministerialer Ebene dahinter?“

Um zumindest im Nachhinein gegebenenfalls erfolgreich gegen unrechtmäßige Polizeigewalt juristisch vorgehen zu können, empfiehlt die BGH, wenn möglich, Zeugen zu finden und die Polizeieinsätze zu dokumentieren. Im besten Fall ist dadurch eine unumstößliche Beweislage geschaffen worden.

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