☎ An Spieltagen immer erreichbar: 05331 / 3523531

Blog

Eintracht-Fan erfolgreich vor Gericht

Eintracht-Fan erfolgreich vor Gericht

Beim Heimderby 2016 wurde in der Südkurve ein „ACAB“- Banner gezeigt. Aufgrund dessen wurde eine Person identifiziert und es kam zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Bereits im Juni 2016 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Buchstabenkombination „ACAB“ nicht generell als Beleidigung gewertet werden kann. Dieser Auffassung kam auch die Braunschweiger Staatsanwaltschaft nach und stellte das Verfahren ein. Jedoch wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und im Sommer 2018 fand hierzu die Verhandlung statt. Wir haben gemeinsam mit unserem Mitglied und unserem Anwalt René Lau Einspruch erhoben. Das Gericht hatte bis Dato wenig bis gar keinen Kenntnisstand über das bereits 2 Jahre alte Urteil des Bundesgerichtshofes, so musste Herr Lau erst einmal alle Informationen und Akten bezüglich dieses Urteils aus 2016 einreichen.

2 Jahre lang gab es keinerlei Reaktionen seitens des Gerichtes. Im Juni 2020 gab es einen erneuten Gerichtstermin, dessen Urteil zu Gunsten des Eintracht-Fans ausfiel und somit keine Geldbuße bezahlt werden musste.

Auch hier zeigt sich wieder mal, dass es sich lohnt

  1. Mitglied in der blau-gelben Hilfe zu sein, da wir solche Einsprüche nach Absprache unterstützen
  2. Einspruch zu erheben
  3. Geduldig zu sein – immerhin zieht sich diese Farce seit knapp 4 Jahren

Wir hoffen, dass dieses Urteil in Braunschweig endlich dazu führt, dass die Entscheidung vom Bundesgerichtshof von allen Stellen akzeptiert wird und ACAB in den meisten Fällen unter die freie Meinungsäußerung fällt!

Also werdet Mitglied und unterstützt uns bei unserer Arbeit 💙💛